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AGB


B&G Backen und Garen Technik Service GmbH Bayernstraße 31

A-5071 Wals-Siezenheim
Tel. +43 662 8567770
Fax +43 662 856 777-311
info@backenundgaren.com
www.backenundgaren.com

GF Karl Schober
Gerichtsstand: Salzburg
Firmenbuch Nr.: 400828d
UID Nr.: ATU 68088099

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltung

1.1 Diese AGB gelten für den Verkauf und die Lieferung sämtlicher Waren und Dienstleistungen im Sortiment der B&G Backen und Garen Technik Service GmbH, FN 400828d, Bayernstraße 31, 5072 Siezenheim (idF „B&G“ genannt).

1.2 Allfällige AGB eines Käufers / Bestellers / Auftraggebers (idF „Kunde“ genannt) sind für alle Rechtsgeschäfte ausgeschlossen. B&G ist ausschließlich zu ihren eigenen, hier gegenständlichen AGB zu kontrahieren bereit.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote von B&G sind grundsätzlich freibleibend. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn B&G den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt oder die Lieferung / Leistung durchgeführt hat. Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von B&G in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden.

2.2 Der Auftrag, an welchen der Kunde 60 Tage gebunden ist, wird – ungeachtet der Annahme einer allfälligen An- oder gänzlichen Vorauszahlung des Kaufpreises – für B&G erst durch schriftliche Bestätigung oder Lieferung bindend.

3. Entgelt

3.1 Angegebene Preise bzw. vereinbarte Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung werden die am Tag der Lieferung / Leistung gültigen Preise zzgl. Umsatzsteuer in Euro verrechnet. Rechnungsbeträge sind grundsätzlich bei Rechnungserhalt und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß UGB (in der zum Vertragsabschlusszeitpunkt geltenden Fassung, derzeit in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz) zu bezahlen; der Kunde schuldet zudem Mahnspesen (in Höhe von € 20,00 pro Mahnung seitens B&G) und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Betreibungskosten eines von B&G beauftragten Rechtsanwalts.

3.2 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. B&G ist berechtigt, die Preise anzupassen, wenn die Bestellung von einem Angebot abweicht oder wenn sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung durch außerhalb des Einflussbereiches von B&G liegende Gründe (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorschreibungen, Veränderungen der Lohn- und Materialkosten, Preiserhöhungen durch Vorlieferanten, etc.) geändert haben. Bei Vertragsabschluss mit Offenlassen der Preise wird der am Tag der Lieferung / Leistung geltende Preis verrechnet. Die Preise verstehen sich exklusive Verpackung frei Haus. Die Verpackung wird nur in der Höhe weiterverrechnet wie diese vom Lieferwerk berechnet wird. Im Falle von Preisänderungen, welche aufgrund von Devisenkursschwankungen eintreten, ist B&G berechtigt, diese in gleicher Höhe an den Kunden weiterzugeben.

3.3 Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Faktura angegebene Bankkonto zu leisten.

3.4 Allfällige Ratenzahlungsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Leistet der Kunde eine Rate nicht, nicht zur Gänze oder nicht termingerecht, so tritt ohne weitere Mahnung automatisch Terminverlust ein und wird die gesamte aushaftende Forderung (samt weitergelaufenen Verzugszinsen, bisherigen Mahnspesen und Betreibungskosten) sofort zur Zahlung fällig.

3.5 B&G ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, vor Lieferung von Waren und Dienstleistungen eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Bei unbekannter oder fraglicher Bonität des Kunden kann B&G auch auf Vorauszahlung bis zur Gänze des Entgelts bestehen.

3.6 Eine Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen von B&G ist unzulässig.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts (und auch bis zur Begleichung damit zusammenhängender Verzugszinsen/ Mahnspesen und Betreibungskosten) verbleibt das Eigentum an den vertragsgegenständlichen Waren trotz Übergabe bei B&G. Bis dahin ist es dem Kunden untersagt, diese zu verkaufen, zu verpfänden oder zu verleihen. Bei Pfändungen von dritter Seite oder bei Insolvenz hat der Kunde von sich aus und unter Vorlage der Vertragsunterlagen jeden beteiligten Dritten auf das vorbehaltene Eigentum von B&G aufmerksam zu machen und B&G sofort zu verständigen. Alle hieraus entstehenden Kosten trägt der Kunde, ebenso wie die Verantwortung für Beschädigung und/oder Verlust der Waren.

4.2 Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung des Entgelts ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch B&G erlaubt und erfolgt nach Wahl von B&G unter der Bedingung, dass entweder der Kunde den Eigentumsvorbehalt auf den Zweiterwerber überbindet oder dass sich der vereinbarte Eigentumsvorbehalt auf das Surrogat im Zweitkauf bzw. auf die Kaufpreisforderung des Kunden erstreckt (verlängerter EV). Dem Kunden ist bewusst, dass eine Vermengung des Veräußerungserlöses mit eigenem Geld strafrechtliche Konsequenzen haben kann (Veruntreuung).

4.3 Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Kunden hat B&G (auch ohne gerichtliche Inanspruchnahme des Kunden) das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in Verwahrung zu nehmen. Die Verwahrung bedeutet weder einen Vertragsrücktritt noch eine Übernahme an Zahlung statt. Im Fall der Verwahrung oder im Fall des Vertragsrücktritts durch B&G ist der Kunde zur sofortigen Ausfolgung der Eigentumsvorbehaltsware verpflichtet. Nach Wertermittlung und Aufbereitung für den Wiederverkauf durch B&G kommt eine teilweise Rückzahlung einer vom Kunden geleisteten Teilzahlung nur insoweit in Betracht, als letztere folgende Beträge insgesamt übersteigt: (1) die Wertminderung des Geräts, (2) ein Benützungsentgelt in Höhe eines vergleichbaren Leasingentgelts für den Benützungszeitraum, (3) Kosten für Abbau, Transport und Aufbereitung der Ware zum Wiederverkauf, (4) sonstige Ansprüche von B&G. Der Kunde ist bei einer solchen Abwicklung im Fall des Vertragsrücktritts zur Vorleistung verpflichtet (unbedingte und vorbehaltslose Ausfolgung der Eigentumsvorbehaltsware).

5. Lieferung / Gefahrenübergang:

5.1 Lieferterminverschiebungen durch den Kunden werden nur dann akzeptiert, wenn diese B&G zeitgerecht vor der ursprünglich geplanten Lieferung schriftlich bekanntgegeben werden. Frustrierte Transport- und Anfahrtskosten hat jedenfalls der Kunde zu tragen.

5.2 Gefahr und Risiko am Kaufgegenstand geht mit der Abholung, bei Versendung mit Beginn der Verladung auf den Kunden über. Eine Versendung des Kaufgegenstandes durch B&G geschieht auf Rechnung und Gefahr des Kunden. B&G haftet nicht für Transportschäden. Eine Transportversicherung wird nur über Weisung des Kunden und auf seine Kosten abgeschlossen.

6. Gewährleistung:

6.1 Der Kunde hat den Kaufgegenstand gemäß § 377 UGB unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel B&G unverzüglich anzuzeigen. Bei Eigeninbetriebnahme durch den Kunden gilt der Kaufgegenstand als vertragsgemäß geliefert. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, oder wird sie während der Gewährleistungsfrist durch Fabrikationsfehler oder Materialmängel schadhaft, so liefert B&G nach eigener Wahl – unter Ausschluss sonstiger Gew.hrleistungsansprüche des Kunden (auf Wandlung oder Preisminderung) sowie unter Ausschluss der Haftung für Folgeschäden des Kunden – Ersatz oder bessert (allenfalls mehrfach) nach.

6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden. Die Mangelhaftigkeit der Ware hat der Kunde zu beweisen, die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt nicht.

6.3 Schadenersatzansprüche gegen B&G sind – soweit es sich nicht um Personenschäden handelt – ausgeschlossen, sofern B&G weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Bei Vorliegen eines groben Verschuldens sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe der jeweiligen Auftragssumme begrenzt. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche ist auf sechs Monate verkürzt.

6.4 Schadenersatzansprüche für Mängelfolgeschäden jeder Art insbesondere Produktionsausfälle und entgangenen Gewinn, Verspätungsschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen.

6.5 Für gebrauchte Kaufgegenstände, Reparaturen und Ersatzteile ist jegliche Gewährleistung und jeder Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen.

7. Allgemeine Bestimmungen

7.1 Erfüllungsort ist der Sitz von B&G.

7.2 Als ausschließlichen Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsteile das für die Landeshauptstadt Salzburg sachlich zuständige Gericht.

7.3 Das Vertragsverhältnis – einschließlich allfälliger Streitigkeiten bezüglich seines Zustandekommens – unterliegt österreichischem Recht. Dessen Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht werden ausdrücklich ausgeschlossen.

7.4 Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.

7.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dieses Formgebot gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

7.6 B&G behält sich vor, die gegenständlichen AGB bei Bedarf zu ändern. B&G wird ihre Kunden darauf entsprechend hinweisen.